Die neue Richtlinie der Energie Opfikon AG zur Förderung von alternativen Energieerzeugungsanlagen und der rationellen Elektrizitätsanwendung berücksichtigt das Förderprogramm Energie der Baudirektion des Kantons Zürich (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL) sowie die Eidgenössischen Förderbeiträge für Pilotprojekte und Forschung.
Die neue Richtlinie berücksichtigt weiter den Entwurf des Stromversorgungsgesetzes StromVG, insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Liberalisierung des Strommarktes.
Wichtiges in Kürze
Mit den Förderbeiträgen wird die effiziente und umweltschonende Energienutzung bzw. Energieversorgung auf dem Gebiet der Stadt Opfikon unterstützt.
Die Förderbeiträge sind eine Tätigkeit aus dem Massnahmenplan der Energiestadt Opfikon. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Bestimmungen dieser Richtlinien, der Förderungswürdigkeit des einzelnen Projektes sowie nach der Höhe der zur Verfügung stehenden Geldmittel.
Die Förderung erfolgt in Form einer einmaligen Ausrichtung eines Investitionsbeitrages. Die Beitragsgewährung kann mit Bedingungen und Auflagen verknüpft werden.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Förderbeitrag.
Zuständig für die Ausrichtung der Beiträge ist die Geschäftsleitung der Energie Opfikon AG. Der Entscheid der Geschäftsleitung ist abschliessend.